Gegen Sondervergütung oder auf Grundlage des gültigen Sondervergütungssatzes werden nachfolgende Sonderleistungen angeboten:

  • Instandhaltung und Instandsetzung

Mitwirkung bei aufwändigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über den in der Grundleistung vereinbarten Umfang hinausgehend (z.B. Überwachung von Handwerkerarbeiten, Bauüberwachung, etc.), soweit von der Verwaltung angeboten und von der Gemeinschaft durch Beschluss genehmigt.

 

  • Betreibung von Hausgeldforderungen

Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, gerichtliche Klage- oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall.